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KGBellheim.de - Umzug

Bitte wählen sie eine Kampagne:
Faschings-Umzugsordnung
(Anmeldung)


Verordnung wurde erlassen von der Gemeinde Bellheim Stand Dez/09


Teilnehmer (Verein/Name): …………………………………………………………………………....................

Verantwortlicher ………………………………………………………………..…..
Anschrift …………………………………………………………………………..…
..........................................................................................................................
Tel. ……………………………………EMail:.……………………………………..

Kontoverbindung:...........................BLZ...........................................Bank
Wagen, Motto.................................................................................................................
Teilnehmerzahl auf Wagen...........................................................................................................
KFZ-Kennzeichen Zugmaschine…………………….Anhänger:……………(kann Samstags nachgereicht werden)
Fußgruppe, Motto.................................................................................................................
Teilnehmerzahl bei Fußgruppen....................................................................................................

Eigene Musik wird mitgebracht: ja O / nein O (zutreffendes ankreuzen)

Wichtige Hinweise und Vereinbarungen;
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass an Jugendliche unter 16 Jahren kein Alkohol ausgegeben werden darf. Das Mitführen und der Genuss von hochprozentigen alkoholischen Getränken auf den Wagen sind verboten. Wir appellieren hier an die Vernunft und die Vorbildfunktion aller Umzugsteilnehmer.


Mit der Unterschrift erkenne ich diese Vereinbarung, Allgemeines und weitere Vereinbarungen als bindend an.

................................................................
Unterschrift








Allgemeines und weitere Vereinbarungen :
Zur Teilnahme am „Bellemer Fasnachtsumzug" am 19. Februar 2012 um 13.31 Uhr sind alle Vereine, Organisatio¬nen, Firmen, Einzelgruppen und Privatpersonen aufgerufen und herzlich eingeladen.
Die Organisation des Umzuges übernimmt die Karnevalsgesellschaft e.V. Bellheim.
Durch die Unterstützung der Gemeinde Bellheim und durch freiwillige Spenden soll auch 2012 wieder eine Prämierung der einzelnen Beiträge in bewährter Weise vorgenommen werden. Freiwillige Spenden bitte un¬ter: Sparkasse Germersheim-Kandel, Kto.-Nr. 210 094 02, BLZ 548 514 40, oder VR-Bank Südpfalz Kto.-Nr. 502 774, BIZ 548 625 00. Das Geld der Spenden wird, wie immer ausschließlich für die Prämierung des Bellheimer Fasnachtsumzugs verwendet. Die Karnevalsgesellschaft Bellheim verzichtet selbstverständlich auf eine Prämierung ihrer eigenen Beiträge.
1. Am Umzug können nur angemeldete Beiträge teilnehmen. Rückmeldungen bis spätestens 11. Februar 2012. Die Anmeldungen können im Gasthaus „Waldstube" Zeiskamer Str. 72 abgegeben, per Fax unter 0611/182274222 oder unter E-Mail: Gerald.Bleimaier@gmx.de gemeldet werden.
2. Nur termingerecht angemeldete Beiträge können prämiert werden. Die Preise werden überwiesen. Die Prä¬mierung erfolgt am Anfang der Umzugsstrecke.
3. Die Gema-Gebühren werden von der Gemeinde übernommen.
4. Für die Umzugsteilnehmer ist eine Tagesversicherung abgeschlossen, es dürfen nur zugelassene Motorfahrzeuge als selbstfahrende oder ziehende Fahrzeuge verwendet werden. Auf das Merkblatt für Fahrzeuge zum Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen wird Bezug genommen. Die Beförderung von Personen auf der Zu- und abfahrt ist nicht zulässig. Während des Umzuges gelten die Regelungen des § 21 StVO, die im Merkblatt aufgeführt sind.
5. Die Aufstellung des Zuges erfolgt am Bahnhofsgelände/Kardexplatz.
6. Zufahrt zur Aufstellung nur über die Bahnhofstraße, denn dort erfolgt ab 12.30 Uhr die Ausgabe der Zug¬nummern. Achtung an den Ortseinfahrten Höhebegrenzung 4,50 m (Rankbögen neu)
7. Umzugsweg: Bahnhofstraße, Hauptstraße, Zeiskamerstraße, Hammerstraße, Schubert¬straße, Albert-Schweitzer-Straße, Forststraße, Jahnstraße, Ende der Umzugsstrecke. Der Messplatz soll als PKW-Parkplatz genutzt werden. Dort werden auch Abfallbehälter aufgestellt. Die Umzugswagen müssen dort abgestellt werden. Die Weiterfahrt zur Festhalle ist gesperrt und Verboten. Musik ist dort abzustellen.
8. Bei allen Umzugswagen müssen mindestens 4 Mann eigenes Sicherungspersonal eingesetzt werden. Dies sollten deutlich erkennbar sein (Weste, Binde, Fähnchen o. Ä.).
9. Das Verunreinigen der Straße mit Reklame, Stroh, Häcksel, Müll, Flaschen, Konfetti, Konfettistreifen oder Ähnlichem ist verboten. Bei Nichtbeachtung wird der Verursacher in Regress genommen.
10. Die Beschallung der Gruppen und Fahrzeuge mit Musik sollte sich an Fasnachts- und aktuellen Stim¬mungshits orientieren (max. 70 dB (A). Lautsprecher dürfen erst ab einer Bodenhöhe von 1,30 m ange¬bracht und müssen nach oben ausgerichtet werden. Tiefer angebrachte Lautsprecher sind zu entfernen. Wir wollen keine Technoveranstaltung. Lautstärke wird nicht prämiert.
11. Die Prämierung erfolgt wieder durch eine neutrale Jury. Teilnehmer, die durch Verstöße gegen die An-standsregeln oder durch ihr Verhalten den Umzug beeinträchtigen, oder den Umzug länger als 30 m abreisen lassen, oder die gegen die oben genannten Vereinbarungen verstoßen, werden von der Prämierung ausgeschlossen und gegebenenfalls im darauf folgenden Jahr nicht mehr angenommen. Zugbeobachter werden die Einhaltung der Vereinbarung feststellen.

Wir freuen uns unter diesen Voraussetzungen auf ein Wiedersehen in 2O13.

Wichtiger Hinweis!!!!!!


Verordnung wurde erlassen von der Gemeinde Bellheim / Merkblätter bei der Gemeinde einsehbar Stand Dez/09

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